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Haben Sie schon alle Prüfungen? Wir helfen Ihnen dabei!

VORSCHRIFT PRÜFUNG INTERVALL BEMERKUNG
FEM 4.004 wiederkehrende Prüfung von FFZ gem. BGV D27, §37 UVV mindestens 1x jährlich  
TRGS 554 Prüfung der Partikelfilteranlagen von Dieselstaplern 1x jährlich oder alle 1500Bh  
Herstellervorschrift Wartung des Verdampfers (Treibgas-Gabelstapler) 1x jährlich oder alle 1000Bh  
BGV D 34 Prüfung des CO-Gehalts im Abgas/Flüssiggasstapler halbjährlich  
BetrSichV Druckprüfung von Flüssiggastanks alle 10 Jahre  
BGR 74 regelmäßiger Tausch der hydr. Schlauchleitungen   entfällt bei Linde Staplern
BGV A 3, §5;
VDE 0702
Prüfung von Ladegeräten alle 4 Jahre
halbjährlich, bei Fehlerquote kleiner 2%: 12 Monate
bei integrierten Ladegeräten (ortsfest)
bei externen Ladegeräten (ortsveränderlich)
TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln u. überwachungsbed. Anlagen nach Bedarf Sicherheit muss gewährleistet sein.
StVZO § 29 Hauptuntersuchung alle 2 Jahre Nur für Stapler, die mit amtlichem
StVZO § 29 Sicherheitsprüfung halbjährlich Kennzeichen zugelassen sind.
DIN 15635 Regalinspektion 1 x jährlich  
       
Für das Fahrpersonal      
BGV D 27 Auftrag zum Steuern von FFZ nach § 27 gem. BGG 925 Grundausbildung/Fahrerausbildung wie beim Führerschein des PKW
BGV A 1 § 1 regelmäßige Unterweisung des Fahrpersonals 1 x jährlich