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Was tun bei einem Arbeitsunfall?
Auch wenn bei den Maschinenunfällen in den letzten Jahren ein Rückgang der Unfallzahlen zu beobachten ist, so blieb die Anzahl der Unfälle mit Flurförderzeugen nahezu konstant. Was sollte man im Fall der Fälle tun?
Rund 900000 Arbeitsunfälle und fast 170000 Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften z.B. im Jahr 2003 betreut. In vielen Fällen liefen die Unfälle zum Glück glimpflich ab. Trotzdem ist es gut zu wissen, was bei einem Unfall zu tun ist. Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung (BG) gibt dazu wichtige Tipps.
Ein Verletzter sollte möglichst schnell zu einem sogenannten Durchgangsarzt gebracht werden. Diese Ärzte haben gegenüber der Berufsgenossenschaft ihre besondere Qualifikation für die Behandlung von Unfällen nachgewiesen. Die Adresse eines Durchgangsarztes bekommt man bei seiner Berufsgenossenschaft. Bei akuter Lebensgefahr ist natürlich der Rettungswagen zu rufen.
Sehr wichtig ist auch die Unfallanzeige: Der Arbeitgeber meldet Unfälle, wenn der Verletzte mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Das Formular der Unfallanzeige gibt es bei verschiedenen Verlagen oder zum Herunterladen im Internet unter www.bgdp.de/unfallversicherung. Bei tödlichen oder sehr schweren Unfällen sollte man die zuständige Berufsgenossenschaft zusätzlich telefonisch informieren.
Mit der Information über einen Unfall setzt bei der Berufsgenossenschaft die Betreuung des Versicherten ein. Die Berufsgenossenschaft organisiert die medizinische Heilbehandlung und trägt die Kosten dafür. Hinzu kommen bei schweren Verletzungen auch Hilfen für die berufliche und soziale Wiedereingliederung des Betroffenen.
Wenn es notwendig ist, kümmern sich besonders erfahrene BG-Mitarbeiter, sogenannte Berufshelfer, um den Betroffenen. Sie besuchen ihn bereits im Krankenhaus und sorgen zum Beispiel für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung. Während der Arbeitsunfähigkeit sorgt die BG auch für die finanzielle Absicherung der Verletzten. Bleiben nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation gravierende Gesundheitsschäden zurück, erhält der Versicherte eine Rente.
