LED-Fahrscheinwerfer
LED-Fahrscheinwerfer zur Umrüstung Ihres Staplers für den öffentlichen Straßenverkehr.
Fahrscheinwerfer für Flurförderzeuge
LX-101263: LED-Fahrscheinwerfer, 12–48 V, Abblend- und Standlicht, mit Fahrtrichtungsanzeiger, ECE-Straßenzulassung (Reg. 6, 113), schwarze Einfassung, variabler Montagehalter
LX-101265: LED-Fahrscheinwerfer, 12-24 V, Abblend- und Fernlicht, mit Tagfahrlicht und Standlicht, ECE-Straßenzulassung (Reg. 112)
LX-101266: LED-Fahrscheinwerfer, 12-24 V, Abblend- und Fernlicht, mit Tagfahrlicht und Standlicht, mit Fahrtrichtungsanzeiger, ECE-Straßenzulassung (Reg. 6, 7, 81, 112)
LX-101267: Scheinwerfertopf, für LX-101265 und LX101266, schwarz, inkl. O-Ring & Tülle
Art.-Nr. | Bezeichnung |
LX-101263 | LED-Fahrscheinwerfer 420 lm, schwarze Einfassung |
LX-101265 | LED-Fahrscheinwerfer 630 lm |
LX-101266 | LED-Fahrscheinwerfer 630 lm mit Blinker |
LX-101267 | Scheinwerfertopf für Modelle mit 630 lm |
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Bei einer Umrüstung von Staplern für den öffentlichen Straßenverkehr ist Folgendes zu beachten: Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie neben der in der StVZO geforderten Ausstattung ein Kennzeichen führen. Bei Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von unter 20 km/h reicht neben der in der StVZO geforderten Ausstattung die Kennzeichnung des Staplers mit den Daten des Halters (Vornamen, Namen und Wohnort) oder der Firmenbezeichnung (Firmenname und Firmensitz). Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf unter 20 km/h von Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h durch Umprogrammieren des Staplersteuergeräts ist nicht gestattet. In diesem Fall ist ein neues, zugelassenes Steuergerät zur Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf max. 20 km/h einzubauen. |
Artikelnummer | LX-900331 |
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Lieferzeit | 2 Wochen |
Gewährleistung | 1 Jahr |
Gewicht (kg) | 0.97 bis 1.35 |