Wer Gefahrstoffe im Betrieb lagert, trägt Verantwortung - für Mitarbeitende, Umwelt und Rechtssicherheit. Auffangwannen sind dabei ein zentrales Element, um Leckagen aufzufangen und Schäden zu vermeiden. Fehlende oder falsch dimensionierte Auffangwannen können im schlimmsten Fall zur Betriebsstilllegung führen - von Bußgeldern und Auflagen bei Audits ganz abgesehen. Wer flüssige Gefahrstoffe lagert, muss die Vorgaben der TRGS 510 kennen und umsetzen. Das betrifft nicht nur Großbetriebe, sondern gerade auch KMU, in denen Öle, Chemikalien oder Reinigungsmedien oft ohne klares Lagerkonzept stehen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie Auffangwannen richtig auswählen, dimensionieren und aufstellen – mit konkreten Rechenbeispielen und passenden Produktlösungen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Fachberatung oder Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich sind die für Ihren Betrieb geltenden Vorschriften und die Einstufung Ihrer Stoffe.
Inhaltsverzeichnis
- Warum sind Auffangwannen im Rahmen der TRGS 510 so wichtig?
- Welche Anforderungen stellt die TRGS 510 an Auffangwannen?
- Materialwahl: Stahl oder Kunststoff – was passt zu Ihrem Medium?
- Aufstellung im Betrieb: Innenlager, Außenlager und Regallagerung
- Prüfpflicht, Dokumentation und Betreiberverantwortung
- Praxisbeispiele: Auffangwanne richtig auswählen
- Checkliste: TRGS-konforme Lagerung auf einen Blick
- FAQ – Häufige Fragen zu Auffangwannen und TRGS 510
Warum sind Auffangwannen im Rahmen der TRGS 510 so wichtig?
Die TRGS 510 beschreibt Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. In der Praxis bedeutet das: Wenn flüssige Gefahrstoffe gelagert werden, muss der Betrieb sicherstellen, dass austretende Flüssigkeiten nicht unkontrolliert in Arbeitsbereiche, Kanäle oder in die Umwelt gelangen.
Auffangwannen sind dafür eine bewährte, robuste Lösung – insbesondere bei wassergefährdenden Stoffen, Ölen, Chemikalien oder Reinigungsmedien. Sie erhöhen die Sicherheit im Lager, reduzieren Stillstandzeiten im Störfall und unterstützen eine saubere, regelkonforme Organisation.
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Welche Anforderungen stellt die TRGS 510 an Auffangwannen?
Rückhaltevolumen: 10-%-Regel und 100-%-Regel verständlich erklärt
In der Praxis dreht sich vieles um das erforderliche Rückhaltevolumen. Häufig wird mit zwei Grundprinzipien gearbeitet:
- 10-%-Regel: Die Auffangeinrichtung muss mindestens 10 % der gelagerten Gesamtmenge aufnehmen können. (Typisch als Basisanforderung – abhängig von Medium, Lagerkonzept und weiteren Vorgaben.)
- 100-%-Regel: Die Auffangeinrichtung muss den Inhalt des größten Behälters vollständig aufnehmen können. (Relevant, wenn z. B. ein einzelnes Gebinde komplett auslaufen kann.)
Welche Regel in Ihrem Fall anzuwenden ist, hängt u. a. von den Stoffeigenschaften, der Gebindeart, dem Lagerort und Ihren betrieblichen Schutzmaßnahmen ab. Wichtig ist: Planung und Nachweis sollten in Ihre Gefährdungsbeurteilung einfließen. Die vollständige Regel finden Sie auf der BAuA-Seite zur TRGS 510.
Rechenbeispiele: So prüfen Sie das Rückhaltevolumen
Beispiel 1 – Vier 200-Liter-Fässer mit Öl:
- Gesamtmenge: 4 × 200 l = 800 l
- 10-%-Regel: 800 l × 10 % = 80 l Mindest-Rückhaltevolumen
- 100-%-Regel: größtes Einzelgebinde = 200 l Rückhaltevolumen
- Maßgebend ist der höhere Wert: 200 l. Eine Auffangwanne für 200-Liter-Fässer mit Gitterrost deckt dieses Szenario ab und ermöglicht gleichzeitig sicheres Handling.
Beispiel 2 – Ein IBC-Container mit 1.000 Litern:
- Gesamtmenge: 1 × 1.000 l
- 10-%-Regel: 1.000 l × 10 % = 100 l
- 100-%-Regel: größtes Einzelgebinde = 1.000 l Rückhaltevolumen
- Maßgebend: 1.000 l. Die Auffangwanne Typ 1000 ist genau auf dieses Volumen ausgelegt.
Beispiel 3 – Zwei 60-Liter-Fässer an der Werkbank:
- Gesamtmenge: 2 × 60 l = 120 l
- 10-%-Regel: 120 l × 10 % = 12 l
- 100-%-Regel: größtes Einzelgebinde = 60 l Rückhaltevolumen
- Maßgebend: 60 l. Eine Auffangwanne für 60-Liter-Fässer passt hier und lässt sich platzsparend am Arbeitsplatz aufstellen.
Hinweis: In allen Beispielen gilt: Maßgebend ist immer der höhere Wert aus beiden Regeln. Welche Regel konkret greift, hängt von Stoffeigenschaften, Lagerort und betrieblichen Schutzmaßnahmen ab. Halten Sie das in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.
Lagerung mehrerer Gebinde – was gilt bei 200-Liter-Fässern?
Bei klassischen 200-Liter-Fässern ist die Fragestellung häufig: „Wie viele Fässer stehen auf einer Wanne – und reicht das Rückhaltevolumen?“ Hier hilft ein sauberer Blick auf:
- Anzahl und Volumen der Gebinde (z. B. 4 × 200 l)
- Inhalt des größten Behälters (z. B. 200 l)
- Gesamtmenge (z. B. 800 l) und ggf. 10 % davon (z. B. 80 l)
- Zusätzliche Faktoren (Aufstellort, technische Schutzmaßnahmen, betriebliche Organisation)
Tipp aus der Praxis: Wenn Sie häufiger umschlagen oder Entnahmen durchführen, lohnt sich oft eine stabile Lösung mit Gitterrost oder eine fahrbare Auffangwanne – damit bleibt der Arbeitsplatz sauber und sicher.
Besonderheiten bei IBC-Containern
IBC (z. B. 1.000 Liter) bringen andere Anforderungen mit: größere Einzelmengen, andere Geometrien und häufige Entnahmeprozesse. Hier sind passende IBC-Auffangwannen und durchdachte Entleerungs-/Handhabungslösungen besonders wichtig.
Die Auffangwanne Typ 1000 ist speziell auf IBC-Container ausgelegt und bietet das passende Rückhaltevolumen für gängige 1.000-Liter-Gebinde. In Kombination mit einem IBC-Restentleerer lassen sich auch Restmengen sicher und sauber entnehmen – das verbessert Arbeitssicherheit und reduziert Verschüttungen.
Materialwahl: Stahl oder Kunststoff – was passt zu Ihrem Medium?
TRGS-konform ist nicht nur eine Frage der Regel – sondern auch der Beständigkeit. Auffangwannen müssen zum gelagerten Medium passen. Typische Ausführungen:
- Stahl/Ausführungen mit Beschichtung: häufig für Öle, viele Chemikalien – abhängig von Medium und Beschichtung
- Kunststoff (z. B. PE): oft sehr gute chemische Beständigkeit bei vielen Säuren/Laugen
Entscheidend ist immer die Medienverträglichkeit. Prüfen Sie bei Stahlwannen z. B. die DIBt-Zulassungen für Auffangwannen aus Metall (WHG-Eignung). Wenn Sie unterschiedliche Stoffe lagern, planen Sie getrennte Bereiche und prüfen Sie die Anforderungen an Zusammenlagerung und Kennzeichnung in Ihrem Betriebskonzept.
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Aufstellung im Betrieb: Innenlager, Außenlager und Regallagerung
Darf eine Auffangwanne im Außenbereich stehen?
Grundsätzlich ist Außenlagerung möglich – allerdings müssen Sie betriebliche und rechtliche Anforderungen sauber prüfen: Witterungseinflüsse (Regenwasser), Untergrund, Zugänglichkeit, Sicherung gegen Umkippen sowie Schutz vor unbefugtem Zugriff.
Überdachung und Regenwasser – worauf Betriebe achten sollten
Im Außenbereich kann Regenwasser das Rückhaltevolumen verringern (Wanne „füllt sich“). Viele Betriebe lösen das über überdachte Stellflächen, passende Abdeckungen oder organisatorische Kontrollen. Ziel: Rückhaltevolumen bleibt im Ernstfall verfügbar. Hierzu gibt die AwSV (Rückhaltung) weitere Anforderungen, z. B. zu Entwässerung und Niederschlagswasser.
Auffangwannen in Regalen / unter Abfüll- und Entnahmestellen
Unter Abfüllstellen und in Regalsystemen sind Auffangwannen besonders sinnvoll. Wichtig sind: ausreichende Tragfähigkeit, sichere Auflage, ergonomische Entnahme sowie klare Kennzeichnung des Lagerplatzes.
Prüfpflicht, Dokumentation und Betreiberverantwortung
Betreiber sind verantwortlich, dass Auffangwannen funktionsfähig sind. In der Praxis bedeutet das:
- Regelmäßige Sichtprüfung: z. B. auf Korrosion, Risse, Verformungen, Beschädigungen
- Sauberkeit & Ordnung: ausgelaufene Medien fachgerecht entfernen, Wanne nicht „zweckentfremden“
- Dokumentation: Kontrollen, Mängel, Instandsetzung – idealerweise in einem einfachen Prüf-/Check-Protokoll
- Organisation: Zuständigkeiten festlegen (z. B. Lagerleitung/SIFA) und Mitarbeitende unterweisen
Unser Tipp: Nutzen Sie eine kurze, standardisierte Checkliste (siehe unten) – das spart Zeit und schafft Sicherheit im Audit.
Praxisbeispiele: Auffangwanne richtig auswählen
Beispiel 1: Arbeitsplatz mit 60 oder 200 Liter-Fässern
Wenn Fässer regelmäßig bewegt oder entnommen werden, sind robuste Ausführungen mit Rost besonders praktisch – z. B. eine Auffangwanne für 60 Liter Fässer oder eine Lösung für mehrere 200-l-Fässer wie die Auffangwanne für 200-Liter-Fässer.
Beispiel 2: IBC-Lagerung und sichere Restentleerung
Bei IBC empfiehlt sich eine auf IBC abgestimmte Rückhalteeinrichtung wie die Auffangwanne Typ 1000. Für die saubere Entnahme von Restmengen ist ein IBC-Restentleerer die passende Ergänzung. Beide Produkte lassen sich direkt kombinieren – für eine sichere, TRGS-konforme IBC-Lagerung.
Beispiel 3: Mobile Lösung für Werkstatt und Instandhaltung
Wo Medien wechselnd eingesetzt werden (z. B. Instandhaltung), kann eine mobile Lösung sinnvoll sein – etwa eine fahrbare Auffangwanne für 200 Liter. So bleiben Arbeitsflächen geschützt, auch wenn der Einsatzort wechselt.
Weitere Varianten (z. B. größere Wannen) finden Sie hier: Auffangwanne Typ 1000 sowie in der Kategorie Auffangwannen.
Checkliste: TRGS-konforme Lagerung auf einen Blick
- Stoffe erfasst: Welche Medien werden gelagert (Sicherheitsdatenblatt/ Einstufung)?
- Rückhaltevolumen geplant: 10 %/100 % sachgerecht bewertet und dokumentiert
- Materialbeständigkeit geprüft: Wanne passend zum Medium ausgewählt
- Aufstellort geprüft: Innen/Außen, Untergrund, Regenwasser, Zugang, Schutzmaßnahmen
- Kennzeichnung & Ordnung: Lagerplätze eindeutig, Unterweisung erfolgt
- Prüfung organisiert: Sichtkontrollen, Intervalle, Verantwortlichkeiten, Protokollierung
FAQ – Häufige Fragen zu Auffangwannen und TRGS 510
Ist eine Auffangwanne gesetzlich vorgeschrieben?
In vielen Fällen ja – insbesondere wenn flüssige Gefahrstoffe oder wassergefährdende Stoffe gelagert werden und ein Austritt nicht ausgeschlossen werden kann. Welche Maßnahme im Einzelfall erforderlich ist, hängt von Stoff, Menge und Lagerkonzept ab.
Gilt die TRGS 510 auch für Öle und wassergefährdende Stoffe?
Die TRGS 510 betrifft die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Ob ein Stoff als Gefahrstoff eingestuft ist, ergibt sich u. a. aus Sicherheitsdatenblatt und Kennzeichnung. Bei wassergefährdenden Stoffen sind zudem Umweltanforderungen relevant.
Wie oft muss eine Auffangwanne geprüft werden?
In der Praxis sind regelmäßige Sichtprüfungen Standard. Häufigkeit und Umfang sollten Sie in Ihrer betrieblichen Organisation festlegen und dokumentieren – abgestimmt auf Nutzung, Medium und Beanspruchung.
Was passiert bei Verstößen?
Neben erhöhtem Unfall- und Umweltrisiko können Beanstandungen im Audit, Auflagen oder Haftungsfragen entstehen. Mit klarer Planung, passenden Produkten und sauberer Dokumentation minimieren Sie diese Risiken.
Wo finde ich passende Lösungen für meinen Betrieb?
Starten Sie am besten in unserer Themenwelt Gefahrgutlagerung oder direkt in der Kategorie Auffangwannen.
Sie möchten schnell die passende Auffangwanne auswählen?
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