Nutzungsbedingungen für Logistik XTRA

 

1. Allgemeine Regelungen

(1) Die Logistik XTRA GmbH, Raiffeisenstraße 1, 86444 Affing, HRB-Nummer: 24689 (nachfolgend „Logistik XTRA“), vertreten durch die Geschäftsführerin Barbara Arnhold, bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Kunden“) die Möglichkeit, dieses Business-to-Business Handelssystem gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen Logistik XTRA und dem Kunden geltenden Bedingungen für die von der Logistik XTRA angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von Logistik XTRA schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Kunde diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Kunden von Logistik XTRA schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

 

2. Leistungen von Logistik XTRA

(1) Dieses Handelssystem ist eine Plattform für Kunden (als Einkäufer) und die an das Linde-Kooperationssystem angeschlossenen Händler (als Verkäufer). Die Plattform verfügt über ein automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verkäufer wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen.

(2) Die Leistungen von Logistik XTRA bestehen u.a. in:

     (a) der Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach Zulassung des Kunden;

     (b) der Ermöglichung von Vertragsabschlüssen auf der Plattform,

     (c) der Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Vertragsparteien;

 

3. Zulassung und Zugang

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung durch Logistik XTRA. Die Plattform steht nur Kaufleuten im Sinne des HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.

(2) Der Kunde hat im Registrierungsverfahren seine Unternehmensdaten und einen Ansprechpartner zu benennen. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail durch Logistik XTRA.

(3) Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber Logistik XTRA gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Logistik XTRA alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Kunden bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.

(4) Logistik XTRA ist berechtigt, einem Kunden die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Kunde kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(5) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Kunden verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Kunde Logistik XTRA hierüber unverzüglich informieren. Sobald Logistik XTRA von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird Logistik XTRA den Zugang des unberechtigten Kunden sperren. Logistik XTRA behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Kunden zu ändern; in einem solchen Fall wird Logistik XTRA den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

 

4. Abschluss von Verträgen

(1) Sofern der Kunde und der Verkäufer keine abweichende Vereinbarung treffen, kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot eines Verkäufers durch Abschicken einer Einzel- oder Rahmenvertragsbestellung annimmt.

(2) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Kunden sind dem Kunden grundsätzlich zuzurechnen. Kunden sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Kunden abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

(3) Logistik XTRA behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Logistik XTRA wird die Kunden der Plattform über die Änderungen entsprechend informieren.

 

5. Abwicklung der Verträge

Die Abwicklung von auf der Plattform geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit des Kunden und des jeweiligen Verkäufers. Logistik XTRA übernimmt für die auf der Plattform geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der verkauften Produkte. Logistik XTRA trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Verkäufer zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

 

6. Haftung von Logistik XTRA

(1) Logistik XTRA haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Logistik XTRA bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Für von Logistik XTRA nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt Logistik XTRA keine Haftung.

(3) Diese Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Logistik XTRA.

 

7. Datensicherheit und Datenschutz

(1) Die Server von Logistik XTRA sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Kunden ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Logistik XTRA GmbH, Raiffeisenstraße 1, 86444 Affing, vertreten durch die Geschäftsführerin Barbara Arnhold.

(3) Logistik XTRA ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten entsprechend der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) und lit. f) DSGVO.

(4) Innerhalb des Unternehmens von Logistik XTRA erhalten diejenigen Stellen personenbezogene Daten des Kunden, die diese zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen.

 

Darüber hinaus erhalten folgende Händler, die im Rahmen des Linde-Kooperationssystems zusammengeschlossen sind, die Daten des Kunden:

 

  1. Gruma Nutzfahrzeuge GmbH, Äußere Industriestr. 22, 86316 Friedberg-Derching.
  2. Günsel Fördertechnik und Fahrzeugbau GmbH, Poststr. 25, 04158 Leipzig.
  3. Hofmann Fördertechnik GmbH, Silcherstr. 34, 74172 Neckarsulm.
  4. Jungbluth Fördertechnik GmbH & Co. KG, Pellenzstr. 1, 56642 Kruft.
  5. Ernst Müller GmbH Co. KG, Am Steinacher Kreuz 16 – 18, 90427 Nürnberg.
  6. Pelzer Fördertechnik GmbH, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 18, 50170 Kerpen.
  7. Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG, Wailandtstraße 11, 63741 Aschaffenburg.

 

Des Weiteren können von Logistik XTRA eingesetzte Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DS-GVO, Dienstleister und öffentliche Stellen und Institutionen (z.B.) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung personenbezogene Daten des Kunden erhalten.

 

(5) Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).

(6) Der Kunde hat des Weiteren das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Legt der Kunde Widerspruch ein, werden seine personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, es werden zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachgewiesen, die seine Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

(7) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Kunde gegenüber Logistik XTRA die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Kunden eingehalten worden und stellt Logistik XTRA von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere hat der Kunden selbst dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls notwendige Einwilligung von Mitarbeitern eingeholt wird, bevor personenbezogene Daten von Mitarbeitern im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt und damit verarbeitet werden.

 

8. Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Kunden aus dem Vertrag mit Logistik XTRA auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber Logistik XTRA ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

 

9. Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch Logistik XTRA gem. § 3.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für Logistik XTRA insbesondere:

     (a) der Verstoß eines Kunden gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

     (b) die deliktische Handlung eines Kunden oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;

     (c) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von Logistik XTRA liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Schriftform.

 

10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das anwendbare Recht des Staates in dem der Verkäufer seinen Sitz hat unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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