Sichere Betriebsgelände im Winter

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Ein sicheres Betriebsgelände in der Intralogistik und in Fertigungsbetrieben im Winter ist entscheidend. Durch die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Räum- und Streupflicht gewährleisten Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und den reibungslosen Betriebsablauf. Logistik XTRA bietet Ihnen umfassende Lösungen für diese Anforderungen, um Sie und Ihr Unternehmen dabei zu unterstützen, ein gefahrefreies Betriebsgelände im Winter sicherzustellen. In unserem Sortiment finden Sie eine breite Palette an Winterdienstprodukten, darunter Schneeschieber für Gabelstapler, Streugeräte-Anhänger für Stapler und mehr.

In diesem Artikel erläutern wir die gesetzlichen Pflichten von Unternehmen im Winter und wie unsere Produkte zur Sicherheit beitragen. Außerdem geben wir Tipps zum Winterdienst.

Gesetzliche Pflichten für sichere Betriebsgelände im Winter

Generell gesprochen entstehen durch Schnee und Eis im Winter bei fehlender Behandlung auf Straßen und Wegen Rutschgefahren. Wenn dabei Unfälle entstehen, haftet das Unternehmen, das nicht geräumt und gestreut hat. Die gesetzlichen Pflichten für Unternehmen und Grundstücksbesitzer im Winter variieren dafür aber je nach Land und Region. Es gibt jedoch allgemeine Vorschriften und Verordnungen, die Sie beachten müssen. Das trifft insbesondere auf die Räum- und Streupflicht zu. Dazu zählen:

  1. Gehwege und Straßen: Um die Sicherheit von Fußgängern auf ihrem Gelände zu gewährleisten, sind Unternehmen dazu verpflichtet, Gehwege und Straßen im Winter von Schnee und Eis zu befreien.
  2. Zeitliche Vorgaben: Es kann sein, dass es in Ihrer Region zeitliche Vorgaben für das Räumen gibt. Das bedeutet, dass Wege und Straßen geräumt sein müssen, bevor Ihre Mitarbeiter eintreffen.
  3. Streumaterial: Auch hier gibt es je nach Gesetzeslage unterschiedliche Vorgaben, was verwendet werden kann. Meist sind Split oder Sand zulässig, um rutschige Oberflächen zu behandeln. Unzulässig ist jedoch zum Beispiel die Verwendung von chemischen Mitteln. 
    Wichtig: Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen untersagt und es wird nur in einigen Großstädten bei extremen Wettersituationen verwendet.
  4. Unfallhaftung: Bei entstandenen Unfällen, die auf vernachlässigte Räum- und Streupflicht zurückzuführen sind, können Unternehmen mit Bußgeldern belangt werden. Je nach Region entfallen Strafen im Rahmen von 1.000 bis 10.000 €.

Es ist entscheidend hervorzuheben, dass derartige Regelungen je nach Gebiet variieren. Machen Sie sich also mit den örtlichen Behörden und deren Gesetzgebung vertraut. Die Verwendung hochwertiger Winterdienstprodukte hilft Ihnen jedoch dabei, Ihre Pflichten effektiv zu erfüllen und die Sicherheit auf Ihrem Betriebsgelände zu gewährleisten. Im folgenden Absatz gehen wir auf Ihre Möglichkeiten in unserem Onlineshop ein.

Hilfsmittel für optimale Sicherheit auf Ihrem Betriebsgelände im Winter

Um die Sicherheit auf Ihrem Betriebsgelände sicherzustellen, ist es unerlässlich, dass Ihnen die richtige Ausrüstung zur Verfügung steht. Wir bieten Ihnen einige Produkte an, die sich dadurch auszeichnen, dass sie Kosten einsparen, flexibel sind und Sie sie denkbar einfach anwenden können.

  • Schneeschieber für Gabelstapler: Unser Gabelstapler-Schneeschieber ist die kostengünstige Alternative zu der Beauftragung eines Räumdienstes. Er kann kinderleicht über die Einfahrtaschen mit dem Stapler verbunden werden. Mit diesem Anbaugerät sparen Sie sich zudem die Anschaffung eines entsprechenden Schneeräumfahrzeugs.
  • Streuwagen: Wagen zum Streuen von Wegen und Straßen bieten wir Ihnen in Versionen als Stapler-Anhänger oder auch zum händischen Schieben an. Achten Sie, wie erläutert, auf die Bestimmungen in Ihrer Gemeinde, wenn es um das Streumaterial geht. Unsere Auswahl an Streuwagen finden Sie im Onlineshop.
  • Sohlenreinigungsmaschinen: Abgesehen vom Außenbereich ist es möglich, dass an Verladerampen und an Eingängen ebenso Gefahren durch Rutschen entstehen. Um diesem Problem zu begegnen, können Sie Sohlenreinigungsmaschinen an wichtigen Punkten in Ihrem Unternehmen aufstellen. Das verbessert zudem die Hygiene in Ihrem Betrieb entscheidend.
  • Streugutbehälter: Zum Schutz Ihres Streuguts für Nässe und Feuchtigkeit ist es zudem sinnvoll, entsprechende Lagerbehälter zur Verfügung zu haben. Unsere stapelbaren Streugutbehälter bieten Ihnen eine korrosionsbeständige, langlebige und formstabile Möglichkeit dazu. 

Weitere wichtige Punkte beim Winterdienst auf Betriebsgeländen

Neben der Anschaffung geeigneter Betriebsmittel gibt es einige weitere Punkte, auf die Sie achten müssen. Das betrifft im Winter vor allem diese Aspekte:

  • Planung und Vorbereitung: Erstellen Sie im Vorfeld einen Dienstplan für die Aufgaben, Verantwortlichen und Zeitpläne für Ihren Winterdienst.
  • Schulungen und Sensibilisierung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den Winterdienstgeräten und verdeutlichen Sie Ihrer Belegschaft die möglichen Unfallgefahren im Winter.
  • Routenplanung: Wichtig ist auch die Priorisierung von Hauptverkehrswegen und häufig benutzen Gehwegen beim Räumen und Streuen auf Ihrem Betriebsgelände.
  • Notfallvorbereitung: Haben Sie zudem Abschleppseile und ausreichend Streugut vorrätig, um auf Unvorhergesehenes reagieren zu können.
  • Dokumentation: Führen Sie Aufzeichnungen über die Aktivitäten Ihres Winterdienstes, einschließlich Datum, Uhrzeit und durchgeführte Maßnahmen. Das hilft Ihnen bei Haftungsfragen und Unfällen.

Unser Fazit zu sicheren Betriebsgeländen im Winter

Um die Sicherheit und Unfallfreiheit auf Ihrem Betriebsgelände zu gewährleisten, sind Sie in der Pflicht Straßen und Wege zu räumen und zu streuen. Nur so sind Sie im Ernstfall rechtlich abgesichert. Neben der Ausrüstung sind Planung, Schulungen, Routenplanung, Notfallvorbereitung und Dokumentation entscheidend für einen sicheren Betrieb im Winter. Mit diesen Maßnahmen und der richtigen Ausrüstung kann Ihr Betriebsgelände auch in der kalten Jahreszeit sicher genutzt werden. Bestellen Sie Ihre Winterausrüstung für ein sicheres Betriebsgelände im Winter online bei Logistik XTRA.

 

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