Wer im Betrieb Gabelstapler einsetzt, kommt an einem Thema nicht vorbei: der jährlichen Unterweisung für Staplerfahrende. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und entscheidet darüber, ob Ihre Mitarbeitenden den Stapler weiterhin fahren dürfen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen praxisnah, wer wann unterwiesen werden muss, welche Inhalte dazugehören, wer die Unterweisung durchführen darf und wie Sie die Pflicht rechtssicher dokumentieren.
- Die jährliche Unterweisung ist gesetzlich Pflicht für alle, die Flurförderzeuge bedienen, mindestens einmal im Jahr, bei Jugendlichen halbjährlich.
- Ohne aktuelle Unterweisung fehlt die Grundlage für die Fahrberechtigung. Verantwortlich ist der Betrieb, nicht die fahrende Person.
- Sie gilt auch für Hubwagen und Hochhubwagen, nicht nur für Gabelstapler mit Staplerschein.
- Durchgeführt von einer fachkundigen Person und schriftlich dokumentiert. Extern rund 100 bis 150 Euro pro Person.
Was die jährliche Unterweisung ist und warum sie Pflicht ist
Die jährliche Unterweisung ist eine wiederkehrende Sicherheitsunterweisung für alle, die im Betrieb ein Flurförderzeug bedienen. Je nach Betrieb wird sie auch Sicherheitsbelehrung, Nachschulung oder Auffrischung für Staplerfahrer genannt. Sie frischt die Kenntnisse zum sicheren Umgang mit dem Gabelstapler auf und soll Unfälle vermeiden. Von Staplern geht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko aus. Allein im Jahr 2019 verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung 14.788 Arbeitsunfälle durch Anfahrten, Kippen oder herabstürzende Last.
Verpflichtend ist die Unterweisung für das Bedienen aller Flurförderzeuge mit Fahrersitz und Fahrerstand sowie für Mitgänger-Flurförderzeuge. Sie muss bei Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen erfolgen, mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen mindestens halbjährlich.
- ArbSchG §12 allgemeine Unterweisungspflicht des Arbeitgebers
- DGUV Vorschrift 1 §4 Unterweisungspflicht in der Unfallverhütung
- BetrSichV §12 Unterweisung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- DGUV Vorschrift 68 Unfallverhütungsvorschrift für Flurförderzeuge
- DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer
- DGUV Information 208-004 Praxishilfe „Gabelstapler“
- JArbSchG §29 Unterweisung Jugendlicher, mindestens halbjährlich
Wer muss unterwiesen werden?
Unterwiesen werden muss jede Person, die im Betrieb einen Gabelstapler mit Fahrersitz oder Fahrerstand bedient. Voraussetzung für das Fahren sind zusätzlich das vorgeschriebene Mindestalter, die körperliche und psychische Eignung sowie ein gültiger Ausbildungsnachweis, der Staplerschein. Die Pflicht gilt unabhängig vom Staplertyp, also für Frontstapler, Elektrostapler und Schubmaststapler ebenso wie für Mitgänger-Geräte.
Ein häufig übersehener Punkt betrifft kleinere Geräte. Flurförderzeuge ohne Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen Sie zwar ohne Staplerschein bedienen, solange sie 6 km/h nicht überschreiten. Die Unterweisungspflicht entfällt dadurch aber nicht. Setzen Sie im Betrieb Mitgänger-Geräte wie Hochhubwagen oder Hubwagen ein, müssen Sie die Belegschaft nach §12 BetrSichV dennoch regelmäßig über Sicherheitsrisiken und das richtige Verhalten unterweisen.
Kein Staplerschein nötig heißt nicht keine Unterweisung nötig. Auch für handgeführte Hubwagen und Hochhubwagen gilt die regelmäßige Unterweisungspflicht.
Erstunterweisung und jährliche Unterweisung: der Unterschied
Die jährliche Unterweisung wird oft mit der Erstunterweisung verwechselt. Beide sind Pflicht, unterscheiden sich aber in Zweck, Inhalt und Durchführung.
| Kriterium | Erstunterweisung | Jährliche Unterweisung |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | bei Aufnahme der Tätigkeit | mindestens einmal pro Jahr |
| Durchführung | intern durch qualifizierte Vorgesetzte | extern oder intern bei entsprechender Qualifikation |
| Inhalt | betriebs- und tätigkeitsspezifische Gefahren, Betriebsanweisungen, Besonderheiten des Geräts | Auffrischung und Vertiefung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
| Praxisübung | je nach Betrieb | möglich, aber nicht verpflichtend |
Wer darf die Unterweisung durchführen?
Die Pflicht zur Unterweisung liegt bei der betriebsinnehabenden Person. Sie beauftragt nach §13 Abs. 1 ArbSchG eine fachkundige Person mit der Durchführung. Welche Anforderungen diese Person genau erfüllen muss, ist nicht im Detail geregelt und liegt im Ermessen des Betriebs. In der Praxis werden für die Ausbildung von Fahrpersonal folgende Voraussetzungen erwartet:
- Erfahrung und AlterMindestalter 24 Jahre, Meisterbrief oder mindestens vier Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Funktion.
- Praxis mit FlurförderzeugenEigener Flurförderschein und mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung im Umgang und Einsatz.
- FachwissenTeilnahme an einem geeigneten Lehrgang und Kenntnis der relevanten Arbeitsschutz-Vorschriften und technischen Regeln.
Fehlt im Betrieb qualifiziertes Personal, übernimmt ein externer Anbieter die Schulung. Den Staplerschein selbst bildet Logistik XTRA in einem zweitägigen Staplerschein-Kurs nach DGUV Vorschrift 68 aus. Für die jährliche Unterweisung sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei der Organisation. Bei Geräten, die Sie über Logistik XTRA beziehen, gehört zudem eine Einweisung vor Ort dazu. Sie unterstützt die gerätebezogene Unterweisung direkt am konkreten Fahrzeug und über das regionale Linde-Fachhändlernetzwerk.
Diese Inhalte gehören in die Unterweisung
Eine vorschriftsgemäße Unterweisung deckt verhaltensbezogene und gerätebezogene Aspekte ab. Nur so ist die Arbeitssicherheit im Umgang mit dem Flurförderzeug sichergestellt. Inhaltlich knüpft sie an die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs an und greift deren Ergebnisse auf.
Verhaltensbezogene Inhalte
- UnfallvermeidungSicherheitstipps, Vorschriften zur Unfallverhütung und die betrieblichen Betriebsanweisungen.
- Verhalten im ErnstfallFluchtwege, Verhalten bei einem Arbeitsunfall und Standort der Erste-Hilfe-Ausrüstung.
Gerätebezogene Inhalte
- Bedienung und AnbaugeräteSachgemäße Verwendung, Herstellerschulung für spezielle Funktionen und der sichere Einsatz von Anbaugeräten.
- Tägliche PrüfungGefahr- und Fehlererkennung bei der täglichen Sichtprüfung des Staplers vor dem Einsatz.
So führen Sie die Unterweisung korrekt durch
Damit die Unterweisung die gesetzliche Vorgabe erfüllt, sollten Sie fünf Kriterien beachten.
- 1FormMündlich oder digital. Im direkten Austausch kommen betriebsspezifische Themen erfahrungsgemäß eher zur Sprache als bei rein digitalen Formaten.
- 2SpracheLeicht verständlich, bei Bedarf in einer Fremdsprache, damit alle Inhalte wirklich ankommen.
- 3ZeitDie Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt und wird entsprechend vergütet.
- 4ZeitpunktSpätestens ein Jahr nach der letzten Unterweisung, bei Jugendlichen spätestens nach einem halben Jahr.
- 5DokumentationSchriftlich festhalten und von unterweisender und unterwiesener Person unterschreiben lassen.
Frist im Blick behalten: Ein kürzerer Abstand ist unproblematisch, das Überschreiten der Ein-Jahres-Frist dagegen nicht. Eine Wiedervorlage im Kalender oder in der Personalakte hilft, keinen Termin zu verpassen.
Vorlage für die Unterweisung: das gehört ins Formular
Die Unterweisung müssen Sie schriftlich dokumentieren. Eine Vorlage oder ein Formular für die Unterweisung von Staplerfahrern dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörden. Damit die Dokumentation anerkannt wird, sollte das Formular diese Angaben enthalten:
- Datum und DauerWann die Unterweisung stattgefunden hat und wie lange sie gedauert hat.
- Unterweisende PersonName der fachkundigen Person, die die Unterweisung durchgeführt hat.
- Teilnehmende und UnterschriftenNamen aller unterwiesenen Personen mit Unterschrift, ebenso die Unterschrift der unterweisenden Person.
- Behandelte InhalteDie verhaltens- und gerätebezogenen Themen, die besprochen wurden.
Nutzen Sie ein einheitliches Muster-Formular. Das spart Zeit und stellt sicher, dass bei jeder Unterweisung dieselben Nachweise sauber erfasst werden. Bewahren Sie die unterschriebenen Formulare für mögliche Prüfungen auf.
Was die Unterweisung kostet
Die Kosten hängen vom Anbieter, vom Standort und von den Gegebenheiten im Betrieb ab. Als grober Richtwert für eine externe Unterweisung gilt:
Sicherheit über die Unterweisung hinaus
Die Unterweisung schärft das Bewusstsein Ihrer Mitarbeitenden. Technische Maßnahmen senken das Restrisiko zusätzlich, gerade in Bereichen mit gemischtem Stapler- und Personenverkehr. Diese Ausstattung ergänzt die organisatorische Sicherheit sinnvoll:
Warnen vor Personen und Hindernissen und unterstützen die fahrende Person in unübersichtlichen Situationen.
Machen Staplerbewegungen sichtbar und akustisch wahrnehmbar, etwa an Kreuzungen und Toren.
Schützen Regale, Anlagen und Personen dort, wo Stapler regelmäßig rangieren.
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Fazit
Die jährliche Unterweisung ist keine Formsache, sondern die Grundlage dafür, dass Ihre Mitarbeitenden weiterhin sicher und rechtskonform fahren dürfen. Wichtig sind drei Dinge: die Frist einhalten, die richtigen Inhalte abdecken und alles schriftlich dokumentieren. Denken Sie daran, dass auch Hubwagen und Hochhubwagen unter die Unterweisungspflicht fallen.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Unterweisung im Betrieb organisieren oder mit welcher Technik Sie Ihre Staplerbereiche zusätzlich absichern, unterstützt Sie Logistik XTRA praxisnah und mit Blick auf Ihren Betrieb.
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