

In fast jedem Lager, jeder Produktionshalle und jedem Umschlagbetrieb sind sie im Einsatz: Flurförderzeuge sorgen dafür, dass Waren und Rohstoffe vom Wareneingang bis zum Versand zuverlässig bewegt werden. Doch der Begriff fasst eine sehr breite Gerätepalette zusammen, vom einfachen Handhubwagen bis zum vollelektrischen Hochregalstapler.
In diesem Guide erfahren Sie, was Flurförderzeuge genau sind, wie sie sich nach DGUV, VDI und ISO einteilen lassen, welche Fahrzeuggruppen es gibt und wann Sie für den Betrieb einen Staplerschein benötigen.
Was sind Flurförderzeuge? Definition und Merkmale
Flurförderzeuge (FFZ) – häufig auch Flurfördermittel oder umgangssprachlich Flurförderfahrzeuge genannt – sind bewegliche, gleislose Transport- und Fördergeräte, die innerhalb eines Betriebs für Kommissionierung, Stapeln sowie Ein- und Auslagerung von Waren eingesetzt werden. Die drei Begriffe werden im Alltag synonym verwendet; fachlich korrekt sind jedoch nur Flurförderzeuge und Flurfördermittel.
Als Flurförderzeug gilt jedes radgebundene, frei lenkbare Fördermittel, das innerbetrieblich Lasten befördert, zieht oder schiebt. Ob mit Mitgänger- oder Fahrersitzbetrieb, manuell oder elektrisch – für die Zuordnung entscheidend ist allein die freie Beweglichkeit auf dem Untergrund, unabhängig von Schienen oder Gleisen.
Damit ein Gerät nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 68 als Flurförderzeug gilt, muss es bestimmte bauliche Kriterien erfüllen:
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Radgebunden und frei lenkbarDas Gerät läuft auf Rädern und lässt sich unabhängig von einer festen Spur bewegen.
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Für den Lasttransport bestimmtEs dient dem Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten.
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Innerbetrieblicher EinsatzDas Fördermittel wird ausschließlich innerhalb des Betriebsgeländes eingesetzt.
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Hubfunktion für stapelnde GeräteGeräte mit Hubeinrichtung können Lasten selbst aufnehmen, heben und in Regalen ein- oder ausstapeln.
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Geführte HubbewegungWird die Last höher als bodenfrei gehoben, erfolgt dies entlang einer geraden, senkrechten mechanischen Führung.
Nach dieser Definition zählen sowohl manuelle Handhubwagen als auch elektromotorisch unterstützte Hubwagen, Gabelstapler, automatisierte Hochregalstapler und fahrerlose Transportsysteme zu den Flurförderzeugen.
Rechtliche und normative Grundlagen
Neben der DGUV Vorschrift 68 regeln zwei weitere Regelwerke, wie Flurförderzeuge bezeichnet, klassifiziert und gekennzeichnet werden. Die VDI-Richtlinie 3586 legt die Klassifizierung samt Kurzzeichen fest, die sich unter anderem im Typenblatt jedes Geräts wiederfindet. Die internationale Norm ISO 5053-1:2020 liefert die umfassendste Auflistung aller Fahrzeugtypen und ergänzt die deutschen Regelwerke um weitere Bauarten.
- DGUV Vorschrift 68 – Unfallverhütungsvorschrift, definiert bauliche Kriterien für Flurförderzeuge
- VDI-Richtlinie 3586 – Klassifizierung in sieben Hauptklassen mit drei- bis vierstelligen Kurzzeichen
- ISO 5053-1:2020 – internationale Norm mit der umfassendsten Typenübersicht
Innerhalb der VDI-Klassifizierung wird jedes Gerät anhand eines Kurzzeichens beschrieben: Der erste Buchstabe steht für die Art des Fahrantriebs, der zweite für die Bedienart und der dritte für die Bauart. Ein vierter Buchstabe kennzeichnet ausschließlich fahrerlose Flurförderzeuge. Die sieben Hauptklassen reichen von reinen Handgeräten über Benzin-, Treibgas- und Dieselfahrzeuge bis zu Elektro-Geh-, Elektro-Stand- und Elektro-Fahrersitz-Geräten sowie Kommissioniergeräten.
Welche Fahrzeuggruppen gehören zu den Flurförderzeugen?
In der betrieblichen Praxis werden Flurförderzeuge meist nach ihrer Funktion in sechs Fahrzeuggruppen unterteilt. Jede Gruppe deckt einen bestimmten Einsatzbereich ab – vom bodennahen Transport bis zur Kommissionierung in großer Höhe.
Nichtstapelnde Niederhubwagen, die Lasten bodenfrei anheben – manuell, hydraulisch oder elektrisch, für den kurzen bis mittleren Transport.
Stapelnde Fördermittel mit Hubgerüst für den vertikalen Transport in Regale, mit Hubhöhen bis rund 4,80 m.
Leistungsstarke Elektro-Fahrersitz-Geräte mit Hubhöhen bis 14 m, für hohe Traglasten und flexible Einsätze.
Fahrzeuge mit mitfahrender Bedienplattform, mit denen Einzelwaren direkt am Pick-Platz zusammengestellt werden.
Manuell, elektrisch oder mit Druckluft betriebene Geräte zum Heben, Senken und Wenden von Lasten bis rund 2.000 kg.
Elektrisch angetriebene Zugfahrzeuge, die mehrere Transportwagen zu einem Routenzug verbinden.
Zum Vergleich der wichtigsten Leistungsmerkmale je Fahrzeuggruppe:
| Fahrzeuggruppe | Antrieb | Typische Hubhöhe | Einsatzschwerpunkt |
|---|---|---|---|
| Hubwagen | Manuell / hydraulisch / elektrisch | Bodennah, nicht stapelnd | Kurzstrecken-Transport, Kommissionierung |
| Hochhubwagen | Hydraulisch / elektrisch | Bis ca. 4,80 m | Ein- und Auslagerung in Regale |
| Gabelstapler | Vollelektrisch | Bis ca. 14 m | Hochregallager, hohe Traglasten |
| Kommissionierfahrzeuge | Vollelektrisch | Bis ca. 14 m | Kommissionierung im Hochregal |
| Hebegeräte | Manuell / elektrisch / Druckluft | Bis ca. 1,5 m | Ergonomisches Heben, Wenden, Be-/Entladen |
| Schlepper | Elektrisch | – | Routenzüge, Verbindung mehrerer Transportwagen |
Weitere Flurfördermittel: Hebezeuge, Krane und Shuttle-Systeme
Neben den klassischen, nach DGUV 68, VDI 3586 und ISO 5053-1:2020 definierten Flurförderzeugen gibt es weitere Fördermittel, die zwar zu den Unstetigförderern zählen, streng genommen aber als flurfreie Fördermittel gelten – sie transportieren Lasten also nicht ausschließlich bodengebunden.
Portal- und Schwenkkrane, Werkstattkrane sowie Elektroketten- und Federzüge für stationäre Hebevorgänge.
Elektrisch betriebene, spurgeführte Regalshuttle und Regalförderer für den fahrerlosen, automatisierten Lagerbetrieb.
Für welche Flurförderzeuge brauche ich einen Staplerschein?
Um Flurförderzeuge sicher zu bedienen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: ein Mindestalter von 18 Jahren (Ausnahmen nur zu Ausbildungszwecken), die persönliche Eignung und – je nach Gerät – der Besitz eines Flurmittelförderscheins.
Achtung: Wer ohne gültige Berechtigung ein Flurförderzeug bedient, riskiert bei Unfällen oder Ladungsschäden erhebliche rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Welcher Schein im Detail nötig ist, hängt vom jeweiligen Gerät ab:
| Flurförderzeug | Flurmittelförderschein | Zusatzausbildung |
|---|---|---|
| Mitgänger-Flurförderzeuge ohne bzw. bis 6 km/h |
Nicht erforderlich | – |
| Front- bzw. Gegengewichtsstapler | Stufe 1 | – |
| Schubmaststapler | Stufe 2 | – |
| Dreiseiten- / Schmalgangstapler | Stufe 2 | Systemgeräte |
| Containerstapler | Stufe 2 | Containerstapler |
| Teleskopstapler | Stufe 2 | Stufe 2a oder 2b, je nach Bauart |
Unabhängig vom Staplerschein ist außerdem eine jährliche, schriftlich dokumentierte Sicherheitsunterweisung gesetzlich vorgeschrieben – sie ist Voraussetzung dafür, dass der Staplerschein gültig bleibt.
Flurförderzeuge auf einen Blick
Gleislos, frei lenkbar, für innerbetrieblichen Lasttransport.
Geregelt durch DGUV 68, VDI 3586 und ISO 5053-1:2020.
Von Hubwagen bis Schlepper – für jeden Einsatzzweck das passende Gerät.
Ab Fahrersitz/-stand und über 6 km/h ist ein Staplerschein Pflicht.
Fazit
Flurförderzeuge sind das Rückgrat der innerbetrieblichen Logistik: Sie bewegen, heben und stapeln Waren dort, wo Stetigförderer wie Förderbänder an ihre Grenzen stoßen. Welches Gerät sich für Ihren Betrieb eignet, hängt von Lastgewicht, benötigter Hubhöhe und den räumlichen Gegebenheiten Ihres Lagers ab. Prüfen Sie außerdem frühzeitig, ob und welcher Staplerschein für die geplanten Einsatzgeräte erforderlich ist.
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