Anschlagmittel prüfen: Vorschriften, Fristen, Checkliste

16. September 2026 Edited 15. September 2026
Anschlagmittel werden von einem Mitarbeiter sorgfältig geprüft Anschlagmittel werden von einem Mitarbeiter sorgfältig geprüft
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Ein ausgefranstes Hebeband, eine überdehnte Kette, ein Schäkel mit Haarriss – bei Anschlagmitteln entscheiden oft wenige Millimeter über einen sicheren Hebevorgang oder einen schweren Unfall. Genau deshalb ist die Anschlagmittel Prüfung in Deutschland keine freiwillige Zusatzmaßnahme, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht für jeden Betrieb, der mit Kettenzug, Kran oder Kranarm Lasten bewegt.

Dieser Ratgeber zeigt, welche Prüfpflichten für Anschlagmittel gelten, wie oft geprüft werden muss, wer dazu befugt ist – und woran Sie im Betriebsalltag erkennen, wann ein Anschlagmittel ausgesondert werden muss.

Anschlagmittel Prüfung: Warum sie gesetzlich vorgeschrieben ist

Anschlagmittel sind laut DGUV Regel 109-017 alle Ausrüstungsteile, die eine Verbindung zwischen einem Hebezeug und der zu hebenden Last herstellen – etwa Hebebänder, Rundschlingen, Anschlagketten, Seilgehänge sowie lösbare Verbindungsteile wie Schäkel oder Kuppelglieder. Anders als das Hebezeug selbst zählen sie nicht zur Hebemaschine, sondern zur sogenannten Lastaufnahmeeinrichtung.

Sie verbinden dabei stets ein Hebezeug – zum Beispiel einen Elektrokettenzug oder Werkstattkran – mit der zu transportierenden Last. Weil Anschlagmittel bei jedem Hub hohen mechanischen Belastungen, Reibung und teils aggressiven Umgebungseinflüssen ausgesetzt sind, schreibt der Gesetzgeber eine regelmäßige Prüfung vor. Grundlage ist § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, müssen wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person kontrolliert werden. Konkretisiert wird das durch die TRBS 1203 sowie die DGUV Regel 109-017, die für Anschlagmittel im Regelfall eine jährliche Prüffrist festlegt.

Genauso wie bei der jährlichen Gabelstaplerunterweisung Ihrer Fahrer reicht es auch bei Anschlagmitteln nicht, das Thema einmalig abzuhaken – Qualifikation und Prüfstatus müssen kontinuierlich aktuell gehalten werden.

Wer gilt als befähigte Person?

Eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV verfügt über eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder ein einschlägiges Studium, ausreichende Berufserfahrung im Bereich Hebetechnik sowie zeitnahe praktische Prüferfahrung. Viele Betriebe erwerben diese Qualifikation über externe Schulungen – ähnlich wie bei den Schulungen für mehr Betriebssicherheit in der Intralogistik, die Logistik XTRA über sein Partnernetzwerk vermittelt.


Prüffristen für Anschlagmittel im Überblick

Wie oft ein Anschlagmittel geprüft werden muss, hängt vom Material und den Einsatzbedingungen ab. Die folgende Übersicht zeigt die in der Praxis üblichen Fristen – kürzere Intervalle können sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ergeben, etwa bei Einsatz im Freien, in korrosiver Umgebung oder im Mehrschichtbetrieb.

Anschlagmittel Regel-Prüffrist Worauf besonders geachtet wird
Hebebänder & Rundschlingen (textil) Jährlich durch befähigte Person Schnitte, Scheuerstellen, UV- und Chemikalienschäden
Anschlagketten (Rundstahlketten) Jährlich + alle 3 Jahre zerstörungsfreie Rissprüfung Längung, Kerben, Verformung der Kettenglieder
Drahtseile / Seilgehänge Jährlich durch befähigte Person Drahtbrüche, Kinken, Korrosion im Seilinneren
Schäkel, Haken, Verbindungsteile Jährlich, i. d. R. im Rahmen der Gesamtprüfung Aufweitung, Verformung, Zustand von Sicherungen
„Wird die Anschlagmittel Prüfung versäumt und ereignet sich in der Folge ein Unfall, haftet in aller Regel der Unternehmer – unabhängig davon, ob der Schaden am Anschlagmittel offensichtlich war oder nicht. Bußgelder, Regressforderungen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen können die Folge sein."

Sichtprüfung vor jedem Einsatz vs. jährliche Hauptprüfung

Neben der wiederkehrenden Hauptprüfung durch eine befähigte Person ist jeder Beschäftigte verpflichtet, das verwendete Anschlagmittel vor jedem Einsatz einer kurzen Sichtprüfung zu unterziehen. Diese betriebliche Sichtkontrolle ersetzt die formale Prüfung nicht, deckt aber akute Schäden auf, die zwischen zwei Hauptprüfungen entstanden sind – etwa durch scharfkantigen Lastkontakt oder eine Überlastung. Bereits bei begründetem Zweifel ist das Anschlagmittel sofort aus dem Verkehr zu ziehen und der befähigten Person zur Beurteilung vorzulegen. Wird diese kurze Kontrolle übersprungen, zählt ein beschädigtes Anschlagmittel schnell zu den häufigsten Gefahrenquellen im Lager.


So läuft die Prüfung von Anschlagmitteln ab

Der eigentliche Prüfvorgang folgt einem festen Schema. Hier die typischen Schritte einer Hauptprüfung durch die befähigte Person:

  1. 1
    Vorbereitung und Reinigung Vor der eigentlichen Prüfung wird das Anschlagmittel von grobem Schmutz, Fett und Staub befreit. Nur so lassen sich Risse, Scheuerstellen oder Korrosion zuverlässig erkennen.
  2. 2
    Sichtprüfung auf äußere Schäden Die befähigte Person kontrolliert das komplette Anschlagmittel auf Schnitte, Einstiche, Verfärbungen, Korrosion oder Verformungen – von der Aufhängeöse bis zur Endverbindung.
  3. 3
    Funktionsprüfung beweglicher Teile Haken, Schäkel und Verkürzungseinrichtungen müssen sich leichtgängig bewegen lassen, Sicherungen wie Hakenmaulsicherungen einwandfrei schließen.
  4. 4
    Maßprüfung Bei Ketten wird die Längung der Kettenglieder gemessen und mit dem zulässigen Grenzmaß verglichen, bei Seilen die Anzahl sichtbarer Drahtbrüche je Seillänge erfasst.
  5. 5
    Kennzeichnung prüfen und Prüfplakette anbringen Tragfähigkeit, Hersteller und Herstelldatum müssen lesbar sein. Nach bestandener Prüfung erhält das Anschlagmittel eine neue, meist farbcodierte Prüfplakette.
  6. 6
    Dokumentation und Archivierung Das Prüfergebnis wird im Prüfprotokoll festgehalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt – so schreibt es § 14 Abs. 7 BetrSichV vor. Ähnlich streng wie die Dokumentationspflichten bei den Auffangwannen nach TRGS 510 verlangt der Gesetzgeber auch hier eine lückenlose, nachvollziehbare Aufzeichnung.

Checkliste: Woran Sie eine Ablegereife erkennen

Die folgende Checkliste unterstützt Sie dabei, offensichtliche Ablegereife-Kriterien direkt vor Ort zu erkennen. Sie ersetzt keine fachkundige Prüfung durch eine befähigte Person, hilft aber, akute Mängel frühzeitig zu identifizieren und das betroffene Anschlagmittel rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen.

Textile Anschlagmittel (Hebebänder, Rundschlingen)

Anschlagketten

Drahtseile und Seilgehänge

Ausgesonderte Anschlagmittel niemals reparieren oder improvisieren – Ein angerissenes Hebeband zu verknoten oder eine gedehnte Kette einfach zu kürzen, ist keine Reparatur, sondern ein Sicherheitsrisiko. Ausgesonderte Anschlagmittel werden sichtbar gekennzeichnet außer Betrieb genommen und fachgerecht entsorgt; eine Instandsetzung ist nur durch den Hersteller oder eine dafür autorisierte Stelle zulässig.


Typische Fehler bei der Anschlagmittel-Prüfung

In der betrieblichen Praxis treten bei der Anschlagmittel Prüfung immer wieder dieselben Fehler auf. Die gute Nachricht: Mit einem klaren Prozess lassen sie sich alle vermeiden.

  • Prüfung „nach Gefühl" statt nach Grenzmaßen – Wer Verschleiß nur schätzt statt zu messen, übersieht oft schleichende Schäden wie die Längung einer Kette.
  • Lückenhafte oder fehlende Dokumentation – Ohne Prüfprotokoll lässt sich im Schadensfall nicht nachweisen, dass die Prüfpflicht erfüllt wurde.
  • Sichtprüfung vor dem Einsatz wird übersprungen – Gerade unter Zeitdruck bleibt die kurze Kontrolle vor jedem Hub oft auf der Strecke, obwohl sie zu den einfachsten Tipps zur Vermeidung von Staplerunfällen im Alltag zählt.
  • Falsche Lagerung – Feuchtigkeit, direkte Sonneneinstrahlung, scharfe Kanten oder aggressive Chemikalien beschleunigen den Verschleiß von Anschlagmitteln erheblich.
  • Fehlende Qualifikation der Prüfperson – Eine Prüfung ist nur gültig, wenn sie tatsächlich von einer zur Prüfung befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt wird.

Passendes Zubehör für sicheres Heben und Anschlagen

Ob Elektrokettenzug, Kranarm oder Portalkran – die Wahl des richtigen Hebezeugs entscheidet mit darüber, wie beanspruchbar Ihre Anschlagmittel im Alltag sind. Ein passend dimensioniertes Hebezeug reduziert unnötige Belastungsspitzen und verlängert so auch die Lebensdauer von Ketten, Bändern und Schäkeln.


Fazit: Anschlagmittel Prüfung als Teil der Arbeitssicherheit

Die Anschlagmittel Prüfung ist eine der wirkungsvollsten und zugleich am häufigsten vernachlässigten Maßnahmen der betrieblichen Arbeitssicherheit. Wer Fristen einhält, Prüfungen sauber dokumentiert und Ablegereife-Kriterien im Alltag ernst nimmt, schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern vermeidet auch Haftungsrisiken und ungeplante Stillstandzeiten.

Ob im Zusammenspiel mit Kettenzug, Kranarm oder Traversen und Greifer – nur regelmäßig geprüfte und dokumentierte Anschlagmittel gewährleisten, dass Hebevorgänge in Ihrem Betrieb dauerhaft sicher ablaufen.

FAQ – Häufige Fragen zur Anschlagmittel Prüfung

Wie oft muss die Anschlagmittel Prüfung durchgeführt werden?
Im Regelfall müssen Anschlagmittel mindestens einmal jährlich von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Rundstahlketten benötigen zusätzlich spätestens alle drei Jahre eine zerstörungsfreie Rissprüfung. Bei intensiver Nutzung, aggressiver Umgebung oder besonderen Einsatzbedingungen kann die Gefährdungsbeurteilung kürzere Fristen vorschreiben.
Wer darf Anschlagmittel prüfen?
Nur eine zur Prüfung befähigte Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203 darf die wiederkehrende Prüfung durchführen. Sie benötigt eine technische Berufsausbildung, praktische Erfahrung im Bereich Hebetechnik und aktuelle Fachkenntnisse.
Was bedeutet Ablegereife bei einem Anschlagmittel?
Ablegereife bezeichnet den Zustand, ab dem ein Anschlagmittel aufgrund von Schäden oder Verschleiß nicht mehr sicher eingesetzt werden darf. Typische Kriterien sind Schnitte in tragenden Fasern, Anrisse an Kettengliedern, Drahtbrüche bei Seilen oder eine unleserliche Tragfähigkeitskennzeichnung.
Muss ich Anschlagmittel auch vor jedem Einsatz prüfen?
Ja. Zusätzlich zur jährlichen Hauptprüfung ist jeder Beschäftigte verpflichtet, das Anschlagmittel vor jedem Gebrauch einer kurzen Sichtkontrolle zu unterziehen. Bei erkennbaren Schäden darf es nicht weiter verwendet werden.
Welche Dokumentation ist bei der Anschlagmittel Prüfung vorgeschrieben?
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV muss das Ergebnis jeder Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden – inklusive Datum, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person.
Was passiert, wenn ein Anschlagmittel nicht rechtzeitig geprüft wird?
Wird ein ungeprüftes oder beschädigtes Anschlagmittel eingesetzt und kommt es zu einem Unfall, trägt in der Regel der Arbeitgeber die Verantwortung. Neben Bußgeldern drohen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und im Ernstfall auch strafrechtliche Konsequenzen.
Was ist der Unterschied zwischen Anschlagmittel und Hebezeug?
Das Hebezeug – etwa ein Kettenzug oder Kran – erzeugt die Hubbewegung. Das Anschlagmittel stellt lediglich die Verbindung zwischen Hebezeug und Last her und zählt nicht zur Hebemaschine selbst.
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