
Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Unterweisung für Kranführer


Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Die Unterweisung dient der Unfallprävention bei der Arbeit mit Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008. Es werden Ihnen die wichtigsten Regeln im Umgang mit Arbeitsbühnen und die nötigen technischen Grundlagen vermittelt. Im Anschluss können Ihre Mitarbeiter ihr erlerntes Know-How in den Fahrübungen sofort anwenden und erhalten gleichzeitig wertvolle Tipps von unseren Hebebühnen-Experten.
- rechtliche Grundlagen
- Erklärung der Hebetechnik
- Unterweisung nach DGUV Grundsatz 308-008
- tägliche Einsatzprüfung
- Unfallschwerpunkte
- praktische Übungen
- Teilnahmezertifikat
Unterweisung für Kranführer
Die Ausbildung für KranführerInnen erfolgt nach DGUV Grundsatz 309-003 Vorschrift 52 und DGUV Regel 100-500 für Lastaufnahmevorrichtungen im Hebezugbetrieb. Zunächst werden Ihnen dabei die Grundregeln des Hebens und die technischen Besonderheiten der Krantechnik von unseren Profis erklärt. Diese können Sie im Anschluss gleich vor Ort anwenden, um die nötige Geschicklichkeit und Sicherheit im Kranführen zu trainieren.
- Vorschriften zum Kranbetrieb nach DGUV Grundsatz 309-003 Vorschrift 52
- Lastaufnahmeeinrichtungen für Hebezeuge DGUV Regel 100-500
- Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54
- rechtliche Bestimmungen und Pflichten eines Kranführers
- technische Besonderheiten der Krantechnik
- formschlüssiges und kraftschlüssiges Anschlagen
- Teilnahmezertifikat
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