Ein einziges Ölfass, das falsch gelagert wird, kann im schlimmsten Fall Boden und Grundwasser nachhaltig verunreinigen – und für den Betrieb empfindliche Bußgelder sowie Sanierungskosten nach sich ziehen. Wie hoch dieses Risiko im Ernstfall tatsächlich ist, hängt maßgeblich von einer einzigen Kennzahl ab: der Wassergefährdungsklasse (WGK) des gelagerten Stoffes. Sie entscheidet darüber, welche Auffangwanne gesetzlich vorgeschrieben ist, wie groß deren Rückhaltevolumen ausfallen muss und ob für die Lagerung sogar eine behördliche Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht.
Viele Betriebe kennen den Begriff Wassergefährdungsklasse zwar dem Namen nach, wissen aber nicht genau, wie die Einstufung funktioniert und welche praktischen Konsequenzen sich daraus für die tägliche Lagerpraxis ergeben. Dieser Beitrag erklärt, was hinter der WGK steckt, wie Sie sie für Ihre Stoffe bestimmen und welche Auffangwanne für welche WGK-Stufe die richtige Wahl ist.
Was ist die Wassergefährdungsklasse (WGK)? – Definition nach AwSV
Die Wassergefährdungsklasse ist eine Einstufung, mit der die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) das Risiko eines Stoffes für Gewässer und Grundwasser kategorisiert. Jeder Stoff, der bei unkontrolliertem Austritt Gewässer nachhaltig schädigen kann – von Mineralöl über Reinigungsmittel bis zu bestimmten Chemikalien –, erhält eine von drei WGK-Stufen zugewiesen. Diese Einstufung ist keine freiwillige Empfehlung, sondern die rechtliche Grundlage dafür, welche Schutzmaßnahmen beim Lagern, Abfüllen und Umschlagen vorgeschrieben sind.
Die drei WGK-Stufen im Überblick
| WGK | Bezeichnung | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| WGK 1 | Schwach wassergefährdend | Viele Speiseöle, verdünnte Reinigungsmittel, bestimmte Frostschutzmittel |
| WGK 2 | Wassergefährdend | Mineralöle, die meisten Hydrauliköle, viele Lacke und Farben |
| WGK 3 | Stark wassergefährdend | Bestimmte Lösungsmittel, konzentrierte Säuren und Laugen |
Wo finde ich die WGK meines Stoffes?
Die Wassergefährdungsklasse ist im Abschnitt 15 (Regulatorische Informationen) des Sicherheitsdatenblatts jedes Produkts vermerkt. Fehlt diese Angabe, lässt sich die Einstufung über die Rigoletto-Datenbank des Umweltbundesamtes recherchieren oder direkt beim Hersteller erfragen. Wichtig: Manche Gemische sind in keiner offiziellen Liste erfasst und müssen nach dem in der AwSV festgelegten Bewertungsverfahren eigenständig eingestuft werden – hier lohnt sich im Zweifel die Rückfrage bei einem Gefahrstoffbeauftragten. Einen allgemeinen Überblick über die relevanten Vorschriften rund um die sichere Lagerung von Gefahrenstoffen finden Sie in unserem gleichnamigen Ratgeber.
Warum die WGK über die Anforderungen an Ihr Lager entscheidet
Die Wassergefährdungsklasse bestimmt nicht nur, ob überhaupt eine Auffangeinrichtung Pflicht ist, sondern auch, wie groß deren Rückhaltevolumen mindestens ausfallen muss. Grundsätzlich gilt außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten: Das Auffangvolumen muss mindestens 10 % der gesamten Lagermenge oder 100 % des größten Einzelgebindes betragen – maßgeblich ist jeweils der höhere Wert. Innerhalb von Wasserschutzgebieten sowie bei stark wassergefährdenden Stoffen der WGK 3 verschärft sich diese Vorgabe deutlich: Hier ist in der Regel ein Auffangvolumen von 100 % der gesamten Lagermenge vorgeschrieben, unabhängig von der Anzahl der Gebinde. Wer die technischen Anforderungen an das Auffangvolumen im Detail nachvollziehen möchte, findet ausführliche Berechnungsbeispiele und Hintergründe in unserem Beitrag zu den Anforderungen der TRGS 510 an Auffangwannen.
Die Wassergefährdungsklasse nach AwSV bewertet ausschließlich das Risiko für Gewässer. Sie ist unabhängig von der GHS-Einstufung (z. B. entzündbar, ätzend) oder der Lagerklasse nach TRGS 510, die sich auf Brand- und Gesundheitsgefahren bezieht. In der betrieblichen Praxis müssen häufig mehrere Regelwerke gleichzeitig erfüllt werden – ein Stoff kann beispielsweise gleichzeitig WGK 2 und Lagerklasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten) sein und entsprechend doppelt abgesichert werden.
Die richtige Auffangwanne je Wassergefährdungsklasse wählen
Auch wenn die WGK die Mindestanforderung an das Auffangvolumen definiert, unterscheidet sich die passende Ausführung der Auffangwanne je nach Einsatzszenario deutlich.
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WGK 1 – schwach wassergefährdend In der Regel reicht eine Auffangwanne, die nach der 10-%-Regel dimensioniert ist. Für kleinere Mengen und Kanister genügen häufig kompakte Kleingebinde-Wannen ohne Gitterrost.
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WGK 2 – wassergefährdend Der in Industrie und Werkstatt häufigste Fall. Stahlwannen mit verzinktem Gitterrost und StawaR-Zulassung sind hier Standard, insbesondere für 200-Liter-Fässer.
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WGK 3 – stark wassergefährdend Es gilt regelmäßig die 100-%-Regel, teils zusätzlich eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht nach § 62 WHG. Entsprechend größer muss das Auffangvolumen ausfallen – bei IBC-Containern etwa mit Wannen für 1.000 Liter.
Für die Kombination unterschiedlicher WGK-Stufen im selben Lagerbereich empfiehlt sich häufig eine räumliche Trennung: größere Gebinde in einer stationären Auffangwanne aus unserem Sortiment an Auffangwannen, kleinere oder besonders kritische Gebinde separat in unseren Gefahrstoffschränken. So lassen sich unterschiedliche Lagerklassen trennen, wie es die TRGS 510 ohnehin vorschreibt, und Sie behalten auch bei wachsendem Sortiment den Überblick über Ihre Gefahrstofflagerung.
Typische Fehler bei WGK-Einstufung und Lagerung
In der Praxis führen immer wieder dieselben Versäumnisse zu Risiken bei der Gefahrstofflagerung. Fehlerhafte Gefahrstofflagerung zählt ohnehin zu den häufigsten Gefahrenquellen im Lager – die WGK-Einstufung ist dabei häufig ein blinder Fleck.
- Stoff ohne Prüfung der WGK gelagert – Ohne Blick ins Sicherheitsdatenblatt bleibt das tatsächliche Risiko unentdeckt – und damit auch die Pflicht zur passenden Auffangwanne.
- Nur die 10-%-Regel angewendet – Wer die 100-%-Regel bei WGK 3 oder in Wasserschutzgebieten übersieht, lagert mit einem zu kleinen Auffangvolumen und riskiert ein Bußgeld.
- Unterschiedliche WGK-Stufen ohne Trennung zusammen gelagert – Das erschwert im Schadensfall die Ursachenklärung und kann gegen die Zusammenlagerungsregeln der TRGS 510 verstoßen.
- Fehlende Schulung der Mitarbeiter – Wer die Einstufung nicht kennt, kann sie im Alltag auch nicht korrekt anwenden. Gezielte Schulungen Ihrer Mitarbeiter schaffen hier verlässliches Grundwissen.
- Fehlende Dokumentation und Prüfung – Auffangwannen müssen regelmäßig auf Dichtigkeit und Zustand kontrolliert werden – ohne Nachweis wird das im Audit schnell zum Problem.
Rechtliche Konsequenzen nicht unterschätzen – Eine falsch dimensionierte oder fehlende Auffangwanne ist kein Kavaliersdelikt: Neben Bußgeldern nach WHG drohen im Schadensfall Sanierungskosten, die schnell in die Zehntausende gehen können. Im Zweifel lohnt sich die einmalige Investition in die richtige Größe mehr als jede spätere Nachrüstung unter Zeitdruck.
Auffangwannen für jede Wassergefährdungsklasse
Ob Kleingebinde der WGK 1 oder IBC-Container mit stark wassergefährdenden Stoffen der WGK 3: Die passende Auffangwanne richtet sich immer nach dem tatsächlichen Rückhaltebedarf. Eine Auswahl geeigneter Modelle finden Sie im Anschluss.







